Änderung bei Minijobs

Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln:

für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in den Branchen, die zur Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn verpflichtet sind (§2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes), müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und für mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Sollten Sie noch das Formularbuch Nr. 505 von Avery-Zweckform haben, können Sie zur Ergänzung hier kostenlos ein Formular zur Stundenaufzeichnung herunterladen.

Das neue Formularbuch Nr. 506 können Sie bei uns bestellen oder direkt im Laden abholen.