Stundenerfassung Archiv

  • Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln: für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in den Branchen, die zur Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn verpflichtet sind (§2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes), müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und für mindestens zwei Jahre aufbewahren. Sollten Sie noch das Formularbuch Nr. 505 von […]

    Änderung bei Minijobs

    Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln: für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in den Branchen, die zur Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn verpflichtet sind (§2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes), müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und für mindestens zwei Jahre aufbewahren. Sollten Sie noch das Formularbuch Nr. 505 von […]

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